Beworbener Flugpreis darf keine begrenzten Sonderrabatte enthalten
Anbieter von Flügen müssen auf der Buchungsseite stets den Endpreis für das Ticket angeben. Der beworbene Preis darf keine Rabatte enthalten, die nur bei Zahlung mit einer kaum verbreiteten Kreditkarte gelten. Das hat das LG Leipzig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Invia Flights Germany GmbH entschieden, die das Reiseportal billigflug.de betreibt (Az. 05 O 184/19).
Source: Datev – Beworbener Flugpreis darf keine begrenzten Sonderrabatte enthalten