Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2025
Das BMF gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2025 berechnet wird (Az. IV D 4 – S 3104/19/10001 :010).
Source: Datev – Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2025