Betriebe können steuermindernde Rückstellung für Altersfreizeit bilden

Betriebe, die ihren Mitarbeitern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersfreizeit gewähren, können hierfür eine steuermindernde Rückstellung bilden. Dies entschied das FG Köln (Az. 12 K 2486/20).
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