Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland – Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung
Das BMF hat die im Schreiben vom 29. Januar 2021 enthaltene Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert (Az. III C 2 – S-7419 / 19 / 10002 :004).
Source: Datev – Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland – Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung