Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
Das BMF nimmt zu der Frage Stellung, ob die Sonderregelungen für Reiseleistungen auch für Unternehmer mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet anwendbar sind (Az. III C 2 – S-7419 / 19 / 10002 :004).
Source: Datev – Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland