Beschlagnahme eines Autos in Italien kann zum Ende der Kfz-Steuerpflicht führen
Wird ein im Inland zugelassenes Fahrzeug, das aufgrund einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall in Italien beschlagnahmt wurde, mehrere Monate später verschrottet, endet die Kfz-Steuerpflicht bereits zum Beschlagnahmezeitpunkt. So entschied das FG Münster (Az. 10 K 824/22).
Source: Datev – Beschlagnahme eines Autos in Italien kann zum Ende der Kfz-Steuerpflicht führen