Beschaffung und Nutzung von Dienstwägen für private Zwecke unzulässig
Die Klage der Unfallkasse Baden-Württemberg gegen den aufsichtsrechtlichen Bescheid ist erfolglos. Die Beschaffung und Nutzung von Dienstwägen für private Zwecke ist unzulässig. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 U 2716/20).
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