Berichtigung der als Vorsteuer abgezogenen Einfuhrumsatzsteuer bei Insolvenzanfechtung

Das FG Münster hat entschieden, dass der Vorsteuerabzug für Einfuhrumsatzsteuer zu berichtigen ist, wenn die Einfuhrumsatzsteuer aufgrund einer Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zurückgezahlt wird (Az. 15 K 3144/20).
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