Bemessungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 05.07.1994 gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der
Länder das neue BMF-Schreiben vom 05.11.2021 (Az. III C 2 – S-7200 / 19 / 10003 :005).
Source: Datev – Bemessungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit