Beihilfe muss Barthaarentfernung bei Kosmetikerin nicht zahlen
Das VG Berlin hat entschieden, dass eine Beamtin mit Transidentität keinen Anspruch hat auf Übernahme der bei einer Kosmetikerin entstandenen Kosten für eine Nadelepilation des Barts (Az. 36 K 75/20).
Source: Datev – Beihilfe muss Barthaarentfernung bei Kosmetikerin nicht zahlen