Bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfungen des Kindes Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den der STIKO-zustimmenden Elternteil
Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen für ein gemeinsames Kind kann bei Uneinigkeit der Eltern auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission orientiert. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 6 UF 3/21).
Source: Datev – Bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfungen des Kindes Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den der STIKO-zustimmenden Elternteil