Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Die im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelte Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über Erstversicherungsunternehmen erstreckt sich auf die Wahrung der Belange der Versicherten bei der Bearbeitung von Beschwerden. Das hat das BVerwG entschieden. (Az. 8 C 6.20 – 8 C 25.20).
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