Basiszins zum 4. Januar 2021 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 14 InvStG
Das BMF gibt den Basiszins zum 4. Januar 2021 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2021 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10038 :004).
Source: Datev – Basiszins zum 4. Januar 2021 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 14 InvStG