„Autorennen: Geteiltes Fahren – geteilter Gewinn“
Das LG München I hat die Klage eines zweitplatzierten Teilnehmers der Motorsportveranstaltung ADAC GT4 Germany gegen den Veranstalter auf Herausgabe eines weiteren Gewinns abgewiesen (Az. 19 O 9720/21).
Source: Datev – „Autorennen: Geteiltes Fahren – geteilter Gewinn“