Ausweitung der Maut-Pflicht für Lastkraftwagen
Die Lkw-Maut für die Benutzung von Bundesfernstraßen soll ab dem 1. Januar um eine CO2-Komponente erweitert und ab dem 1. Juli auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/8092) vor.
Source: Datev – Ausweitung der Maut-Pflicht für Lastkraftwagen