Ausstrahlung eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einem Personenbeförderungsmittel als „Öffentliche Wiedergabe“
Die Ausstrahlung eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einem Personenbeförderungsmittel stellt eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts dar. So der EuGH (Rs. C-775/21 und C-826/21).
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