Ausschluss eines früheren Wanderarbeitnehmers und seiner Kinder von Leistungen der sozialen Grundsicherung
Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht aufgrund des Schulbesuchs der Kinder zusteht, können nicht mit der Begründung, dass dieser Arbeitnehmer arbeitslos geworden ist, automatisch von nach dem nationalen Recht vorgesehenen Leistungen der sozialen Grundsicherung ausgeschlossen werden. So entschied der EuGH (Rs. C-181/19).
Source: Datev – Ausschluss eines früheren Wanderarbeitnehmers und seiner Kinder von Leistungen der sozialen Grundsicherung