Auskunft zu Aufbewahrungsfrist und digitaler Gewerbesteuer
Die zehnjährige Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung bleibt. „Diese dient dem Ziel, Steuerhinterziehung konsequent zu bekämpfen“, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine umfangreiche Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz.
Source: Datev – Auskunft zu Aufbewahrungsfrist und digitaler Gewerbesteuer