Asylbewerberleistungen nach Kirchenasyl

Zweifel daran, ob ein Asylbewerber seinen Aufenthaltsort fortlaufend bekannt gegeben hat, stehen einem Anspruch auf sog. Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG entgegen. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 20 AY 1/21 B ER).
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