Abschneiden überhängender Äste bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes
Der BGH entschied, dass ein Grundstücksnachbar – vorbehaltlich naturschutzrechtlicher Beschränkungen – von seinem Selbsthilferecht aus § 910 BGB auch dann Gebrauch machen darf, wenn durch das Abschneiden überhängender Äste das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht (Az. V ZR 234/19).
Source: Datev – Abschneiden überhängender Äste bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes