Besteuerung von Grenzpendlern: Verständigungsvereinbarung mit Luxemburg
Es wurde darüber abgesprochen, dass die Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 07.10.2020 zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zumindest bis zum 31.12.2021 Bestand haben wird. Hierauf macht das BMF aufmerksam (Az. IV B 3 – S-1301-LUX / 19 / 10007 :003).
Source: Datev – Besteuerung von Grenzpendlern: Verständigungsvereinbarung mit Luxemburg