Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 3 GewStG a. F. verstößt bei in den USA ansässigen stillen Gesellschafter nicht gegen das Diskriminierungsverbot des DBA USA und die Kapitalverkehrsfreiheit
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass der Gewinnanteil, den eine Klägerin an ihre in den USA ansässige stille Gesellschafterin im Jahr 2000 gezahlt hat, bei der Ermittlung ihres Gewerbesteuermessbetrags nach § 8 Nr. 3 GewStG a. F. hinzuzurechnen ist (Az. 2 K 622/18).
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