Ablauf von Niederschlagswasser auf Privatgrundstück
Bei nur unwesentlicher Beeinträchtigung durch von der öffentlichen Straße auf ein Grundstück abfließendes Oberflächenwasser ist der Straßenbaulastträger nicht zur Folgenbeseitigung verpflichtet. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 191/20).
Source: Datev – Ablauf von Niederschlagswasser auf Privatgrundstück