EuGH zur Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet
Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter einer Kommunikationsplattform (hier: Google Ireland, Meta Platforms Ireland und TikTok), der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, keine generell-abstrakten Verpflichtungen auferlegen, da dies gegen Unionsrecht verstößt. So der EuGH (Rs. C-376/22).
Source: Datev – EuGH zur Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet