Einkommensteuern sind zu erlassen, wenn die Steuerschuld unter Einbezug von Aktienverlusten das jährliche Existenzminimum übersteigt
Die Erhebung von Einkommensteuern kann sachlich unbillig sein, wenn die festgesetzte Steuer bei Einbezug tatsächlich abgeflossener, aber aufgrund von Ausgleichsbeschränkungen steuerlich nicht zu berücksichtigender Aktienverluste das jährlich steuerfrei zu belassende Existenzminimum übersteigt. Dies hat das FG Köln entschieden (Az. 5 K 1403/21).
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