83-Jährige Essener haben keinen Anspruch auf unverzügliche Impfung
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde von 83-jährigen Eheleuten aus Essen gegen einen Beschluss des VG Gelsenkirchen abgelehnt, nach dem diese keine unverzügliche Corona-Schutzimpfung beanspruchen können (Az. 13 B 58/21).
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