Rechtsdienstleistungsverbot im 8. EU-Sanktionspaket rechtmäßig
In drei Verfahren um die Nichtigkeitsklagen belgischer und französischer Anwaltsorganisationen gegen das partielle Verbot der Erbringung von Rechtsberatung im 8. Sanktionspaket der EU (T-797/22, T-798/22, T-828/22) hat das Gericht der EU die fundamentale rechtsstaatliche Bedeutung des Zugangs zu einem Rechtsanwalt unterstrichen, wies die Klagen aber im Ergebnis ab.
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