Teilzeitbeschäftigte Lehrerin ist verpflichtet, wöchentlich eine Vorgriffsstunde zu leisten
Das ArbG Halle hat die Klage einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin abgewiesen, mit der sie festgestellt wissen wollte, dass sie keine wöchentliche Vorgriffsstunde leisten muss (Az. 6 Ca 1173/23).
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