Anwendung des § 6 Absatz 3 Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Das BMF hat zur Begriffsbestimmung des § 6 Abs. 3 PStTG Stellung genommen (Az. IV D 3 – S-1316 / 21 / 10019 :025).
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EuGH zur Werbung für Biozidprodukte

Werbung für Biozidprodukte: Das Unionsrecht verbietet die Verwendung der Bezeichnung „hautfreundlich“. So entschied der EuGH (Rs. C-296/23).
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ifo Institut erhöht Prognose auf 0,4 Prozent Wachstum für 2024

Das ifo Institut hat seine Prognose für das Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr auf 0,4 Prozent heraufgesetzt, von 0,2 Prozent bislang. Im kommenden Jahr dürfte es sich beschleunigen auf 1,5 Prozent.
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BFH: Steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten

Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt. So entschied der BFH (Az. VI R 1/22).
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BFH zur thermischen Abfallbehandlung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG

Der BFH hatte zu klären, ob im Rahmen der Aktivkohlereaktivierung in Drehrohröfen dem bei der Verbrennung des Erdgases entstehenden Kohlendioxid die gleiche prozessspezifische nichtenergetische Bedeutung zukommt, wie im Rahmen des vom EuGH entschiedenen Falls der Kristallzuckerherstellung (Az. VII R 1/21).
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BFH: Verspätungszuschlag nach § 152 Abs. 2 AO

Der BFH ist der Auffassung, dass die Frage nicht klärungsbedürftig ist, ob § 152 Abs. 2 AO in der gemäß Art. 97 § 8 des Einführungsgesetzes zur AO anwendbaren Fassung vom 12.12.2019 eine Strafnorm im Sinne von Art. 6 Abs. 2 EMRK ist und ‑ bejahendenfalls ‑ ob eine konventionskonforme Auslegung von § 152 Abs. 2 AO erfordert, dass die Norm eine Entschuldigungsmöglichkeit bzw. in der Rechtsfolge ein überprüfbares Ermessen vorsieht (Az. VIII B 121/22).
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BFH: Schonvermögen des Unterhaltsempfängers beim Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen

Der BFH hat für das Streitjahr 2019 entschieden, dass Unterhaltsleistungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen werden können, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 Euro (sog. Schonvermögen) nicht übersteigt. Zudem hat er klargestellt, dass die monatlichen Unterhaltsleistungen nicht in die Vermögensberechnung einzubeziehen sind (Az. VI R 21/21).
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BFH klärt Voraussetzungen und Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

Der BFH hat erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden (Az. IX R 35/21).
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BFH: Steuerpflichtige Vermittlungsleistungen

Der BFH hat zur Umsatzsteuerpflicht bei Schiffsmaklerprovisionen und zur Einheitlichkeit der Leistung Stellung genommen (Az. V R 4/22).
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Kinderbetreuung: Stadt Frankfurt zur erneuten Kalkulation der Sachkostenpauschale in der Kindertagespflege verpflichtet

Das VG Frankfurt hat auf die Klage einer Tagesmutter die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, die gewährten Geldleistungen in der Kindertagespflege neu zu berechnen (Az. 11 K 4121/23.F).
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