BFH zur Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach § 6b EStG nach Ausscheiden eines Mitunternehmers
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob über die wegen des Ablaufs der Reinvestitionsfrist erforderliche Auflösung einer Rücklage nach § 6b EStG, die bei einer Mitunternehmerschaft für den Gewinn eines ausscheidenden Mitunternehmers aus der Veräußerung seines gesamten Mitunternehmeranteils gebildet worden war, im Gewinnfeststellungsverfahren der Mitunternehmerschaft oder im Einkommensteuerverfahren des früheren Mitunternehmers zu entscheiden ist (Az. X R 14/21).
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