EuGH zur rechtlichen Einordnung eines Fahrrads mit Elektrounterstützung
Ein Fahrrad mit Elektrounterstützung fällt lt. EuGH nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht, da es nicht ausschließlich maschinell angetrieben wird (Rs. C-286/22).
Source: Datev – EuGH zur rechtlichen Einordnung eines Fahrrads mit Elektrounterstützung