Meniskusschaden bei Profifußballer als Berufskrankheit anerkannt

Ein Profifußballer, der im Rahmen seiner Karriere einen Meniskusschaden erleidet, hat in der Regel einen Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das Nichtvorliegen einer beidseitigen Meniskopathie ist kein Ausschlusskriterium für das Vorliegen einer Berufskrankheit. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 2 78/21).
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Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung – Pfändungsfreibetrag

Die vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist regelmäßig eine Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug i. S. v. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO. Der Wert dieses Sachbezugs beläuft sich grundsätzlich auf 1 % des Listenpreises des Pkw zzgl. Sonderausstattungen und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung. Nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO darf dieser Wert allerdings nicht die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts übersteigen. So das BAG (Az. 5 AZR 273/22).
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Leiharbeit – gleiches Arbeitsentgelt – Abweichung durch Tarifvertrag

Von dem Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer für die Dauer einer Überlassung Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers haben („equal pay“), kann nach § 8 Abs. 2 AÜG ein Tarifvertrag „nach unten“ abweichen mit der Folge, dass der Verleiher dem Leiharbeitnehmer nur die niedrigere tarifliche Vergütung zahlen muss. So das BAG (Az. 5 AZR 143/19).
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Besserer Mutterschaftsschutz für Selbstständige gefordert

Um die Situation von Gründerinnen und Selbstständigen beim Mutterschaftsschutz zu verbessern, fordert die Unionsfraktion im Bundestag u. a., Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes anzupassen.
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