1. Quartal 2023: Weiterhin positive Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland

Im 1. Quartal 2023 waren rund 45,6 Mio. Personen in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes stieg die Erwerbstätigenzahl im Vergleich zum Vorquartal saisonbereinigt um 150.000 Personen (+0,3 %).
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Stellungnahme: Konsultation des IESBA zu Ergänzungen des Code of Ethics zum Thema Steuergestaltung und damit zusammenhängenden Dienstleistungen

Die WPK hat im Rahmen der Konsultation des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zu Ergänzungen des Code of Ethics zum Thema Steuergestaltung und damit zusammenhängenden Dienstleistungen Stellung genommen.
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Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk – Anwendung des Vereinfachten Verfahrens für Leistungen an berechtigte Personen der NATO-Hauptquartiere

Das BMF teilt mit, dass die NATO-Hauptquartiere nun ebenfalls ein vereinfachtes Verfahren zur Erleichterung der umsatzsteuerfreien Beschaffung von Leistungen an berechtigte Personen bis zu einem Wert von 2.500 Euro anwenden können (Az. III C 3 – S-7492 / 23 / 10001 :001).
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Kapitalertragsteuer: Aufhebung des BMF-Schreibens „Ertragsteuerliche Folgen der Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer an Dritte“ vom 26. Juli 2013

Der BFH hat mit Urteil VIII R 21/19 vom 15. November 2022 entschieden, dass die Sperrwirkung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Satz 2 EStG für die Besteuerung der Dividenden nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG nach der im Jahr 2013 geltenden Fassung auch dann eintritt, wenn der Gewinn aus der Veräußerung der Dividendenansprüche bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 49 EStG nicht steuerpflichtig ist. Dies steht im Widerspruch zum BMF-Schreiben vom 26. Juli 2013. Dieses Schreiben wird daher aufgehoben (Az. IV C 1 – S-2252 / 19 / 10017 :001).
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Schließung von Einrichtungen des Freizeitsports mit zugelassener Ausnahme durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 war rechtmäßig, die weitergehende Schließung von Fitnessstudios rechtswidrig

Die durch eine Ausnahme abgemilderte Schließung von Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 hatte im Infektionsschutzgesetz eine verfassungsgemäße Grundlage und war verhältnismäßig. Die Schließung von Fitnessstudios ohne diese Ausnahme war unvereinbar mit dem Gleichheitssatz. Die Schließung von Gastronomiebetrieben und das Verbot von Übernachtungsangeboten für touristische Zwecke waren nicht zu beanstanden. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 CN 6.22).
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Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der infektionsschutzrechtlichen Generalklausel möglich

Die Schließung von Gastronomiebetrieben, die Ende Oktober 2020 zur Bekämpfung der „zweiten Welle“ der Corona-Pandemie in einer saarländischen Rechtsverordnung angeordnet wurde, konnte auf die Generalklausel in § 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes gestützt werden. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 CN 4.22 und 3 CN 5.22).
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Entgelttransparenzgesetz: Nur Minderheit der Unternehmen ist aktiv geworden – Betriebe mit Mitbestimmung schneiden besser ab

Das Entgelttransparenzgesetz soll die Benachteiligung von Frauen beseitigen. Doch es entfaltet lt. Hans-Böckler-Stiftung bislang nur wenig Wirkung. Zwar haben im Zeitraum von 2019 bis 2021 in mehr Betrieben Beschäftigte ihren individuellen Auskunftsanspruch genutzt als im Vergleichszeitraum kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2018. Allerdings ist der Anteil der Betriebe, in denen mindestens eine Auskunftsanfrage gestellt wurde, weiter niedrig.
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Neue Steuertransparenzvorschriften helfen den Mitgliedstaaten, Klarheit bei Kryptowerten zu schaffen

Die EU-Kommission begrüßt, dass die Finanzminister am 16.05.2023 eine politische Einigung über neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister erzielt haben, die im Auftrag von in der EU ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln.
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Fachkräfte authentisch ansprechen

Beim Recruiting sollte man Wert auf Authentizität – vor allem, wenn eine Mitarbeiterakquise über Social-Media-Kanäle gestartet wird.
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Überzogene Krebsangst – Kein Schmerzensgeld bei Verunreinigung eines Medikaments

Erhöht die Einnahme eines verunreinigten Arzneimittels das Risiko, an Krebs zu erkranken, um 0,02 %, ist es nicht generell geeignet, psychische Belastungen in Form von Ängsten und Albträumen zu verursachen. Das OLG Frankfurt entschied, dass die Klägerin von der Arzneimittelherstellerin kein Schmerzensgeld verlangen kann, soweit sie seit Kenntnis der Verunreinigung an der Angst leide, an Krebs zu erkranken (Az. 13 U 69/22).
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