Die wichtigsten Fakten zur Labelvergabe
Es ist soweit. Die Vergabe des Labels „Digitale DATEV-Kanzlei 2023“ ist am 17.01.2023 gestartet. Alle wichtigen Fakten zur Labelvergabe.
Source: Datev – Die wichtigsten Fakten zur Labelvergabe
Es ist soweit. Die Vergabe des Labels „Digitale DATEV-Kanzlei 2023“ ist am 17.01.2023 gestartet. Alle wichtigen Fakten zur Labelvergabe.
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In den nächsten Jahren soll sich der IT-Fachkräftemangel weiter weiter verschärfen, wodurch die Digitalisierung nur langsam vorangeht.
Source: Datev – Digitalisierung von Behörden durch Personalmangel gefährdet
Derzeit werden im Namen von vier Banken Phishing-Mails verschickt, die versuchen an die Kontoinformationen zu gelangen.
Source: Datev – Achtung: Vier Banken von Phishing betroffen
Das System Microsoft 365 wird auch in vielen Anwaltskanzleien genutzt. Microsoft hat Anfang Januar neue Datenschutzbedingungen für die Nutzung veröffentlicht. Die BRAK informiert über aktuelle Bedenken der Datenschutzbehörden gegen den Einsatz von Microsoft 365 Cloud.
Source: Datev – Datenschutz: aktuelle Hinweise zu Microsoft 365 in Anwaltskanzleien
Eine Studie in den USA untersuchte wie die Automatisierung von Berufen das Lohngefälle unterschiedlich von Männern zu Frauen beeinflusst.
Source: Datev – So wirkt sich die Automatisierung von Jobs sich auf das Lohngefälle aus
Die Stadt Neuwied durfte dem Eigentümer eines Grundstücks, über das teilweise ein Bürgersteig führt, aufgeben, einen hierauf angelegten Zaun zu entfernen. So entschied das VG Koblenz (Az. 1 K 335/22).
Source: Datev – Beseitigung des Zauns auf einem Gehweg rechtmäßig
Anwälte, die aus technischen Gründen ein Dokument nicht per beA bei Gericht einreichen können, müssen bereits mit der Ersatzeinreichung auf Papier darlegen und glaubhaft machen, warum das der Fall war, wenn ihnen die Gründe dafür bereits zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Nachträglicher Vortrag genügt in diesem Fall nicht. Das hat der BGH in einem jüngst veröffentlichten Beschluss entschieden, auf den die BRAK hinweist (Az. IX ZB 17/22).
Source: Datev – BGH zum beA: technisch unmögliche Einreichung unverzüglich glaubhaft zu machen
Das BVerfG entschied, dass die Übergangsregelung des § 36 Abs. 4 KStG i. d. F. von § 34 Abs. 13f KStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 (im Folgenden: § 36 Abs. 4 KStG) mit Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) teilweise unvereinbar ist. Sie führt bei einer bestimmten Eigenkapitalstruktur zu einem Verlust von Körperschaftsteuerminderungspotenzial. Dieses unterfällt, soweit es im Zeitpunkt des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren realisierbar war, dem Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 GG. Der Eingriff in dieses Schutzgut ist nicht gerechtfertigt (Az. 2 BvR 1424/15).
Source: Datev – Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im Jahressteuergesetz 2010 ist mit dem Grundgesetz teilweise unvereinbar
Die im Rahmen der Ermittlung der Höhe der anzurechnenden ausländischen Quellensteuern maßgebende Regelung des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG enthält mit der Bezugnahme auf die „diesen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen“ einen spezifischen Veranlassungsbezug, der den Abzug von Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen in sachlicher und zeitlicher Hinsicht begrenzt. So der BFH (Az. I R 14/19).
Source: Datev – BFH zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine Tätigkeit nur dann als Zweckbetrieb eingestuft werden kann, wenn sie in ihrer Gesamtausrichtung den steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecken dient und sich das Entgelt am Prinzip der Kostendeckung orientieren muss (Az. V R 49/19).
Source: Datev – BFH: Allgemeiner Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft
Wir sind eine Steuerkanzlei mit langjähriger Erfahrung in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
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