Technische Nutzungsprobleme des beA müssen unverzüglich glaubhaft gemacht werden
Macht ein Rechtsanwalt geltend, eine Klage (vorübergehend) nicht in der vorgeschriebenen elektronischen Form erheben zu können, muss er die technische Unmöglichkeit dem Gericht gegenüber unverzüglich glaubhaft machen. So entschied das FG Münster (Az. 9 K 1957/22).
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