Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2023 – Befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Das BMF hat vor dem Hintergrund der bis zum 31.12.2023 verlängerten befristeten Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen die Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2023 aktualisiert (Az. IV A 8 – S-1547 / 19 / 10001 :004).
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BFH: Erweiterung einer Anschlussprüfung

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob es hinsichtlich der auf Ermessensfehler zu überprüfenden Gründe allein auf die Sachlage zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung ankommt oder ob die Sachlage zum Zeitpunkt der Prüfungsanordnung relevant ist (Az. XI R 32/19).
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BFH: Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen

Der BFH entschied, dass die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer als „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung“ i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei ist (Az. XI R 25/20).
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BFH: Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Umsätze eines gemeinnützigen Sportvereins dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen können, wenn der Sportverein einzelnen Spielern pauschale Aufwandsentschädigungen zahlt, die die Nichtbeanstandungsgrenze für die Beurteilung der Zweckbetriebseigenschaft von 400 Euro monatlich übersteigen (Az. XI R 11/19).
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BFH: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von „Marktgebühren“ einer Erzeugergenossenschaft

Kauft eine Erzeugergenossenschaft Lebensmittel von ihren Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Erzeuger an und liefert diese Lebensmittel in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Abnehmer weiter, sind „Marktgebühren“, die die Erzeugergenossenschaft von dem an die Erzeuger zu zahlenden Kaufpreis abzieht, kein Entgelt für eine Vermarktungsleistung. So der BFH (Az. XI R 8/20).
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BFH: Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen

Der BFH entschied, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können (Az. X R 7/21).
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BFH: Zur Zulässigkeit einer im Jahr 2022 von einer Steuerberatungsgesellschaft mbH per Telefax eingelegten Revision

Berufsausübungsgesellschaften in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH, für die erst ab dem 01.01.2023 ein sicherer Übermittlungsweg in Gestalt des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) eingerichtet wird, sind nach § 52d Satz 2 FGO erst ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, vorbereitende oder bestimmende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen unter Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs als elektronisches Dokument zu übermitteln. Dies entschied der BFH in einem Zwischenurteil (Az. IX R 3/22).
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2023

Mit dem BMF-Schreiben werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2023 eingeführt (Az. III C 3 – S-7344 / 19 / 10002 :005).
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Vom Zollwesen

Könige und Territorialherren freuten sich seines Beitrags zum Kassenstand. Seit dem 19. Jahrhundert nahm seine Erhebung Form an: der Zoll.
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Ertragreiches Grundlagenwissen

Die Grundlage für die Beratung der Mandanten hinsichtlich Umsatzsteuer und Zoll bilden die Kombinierte Nomenklatur und die Auslegungshilfen.
Source: Datev – Ertragreiches Grundlagenwissen