Schadenersatzanspruch eines Busunternehmers bei unbegründeter Gefahr
Ein Busunternehmer erhält nach einer Entscheidung des LG Köln Schadensersatz, wenn die Polizei einen Reisebus aus dem Verkehr zieht, sich aber hinterher herausstellt, dass der Bus verkehrssicher war (Az. 5 O 382/21).
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