Verbot cannabinoidhaltiger Lebensmittel
Das VG Trier hat erneut entschieden, dass Lebensmittel mit cannabinoidhaltigen Extrakten ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden dürfen (Az. 6 K 3236/21).
Source: Datev – Verbot cannabinoidhaltiger Lebensmittel