EU soll globale Maßstäbe bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz setzen

Nach anderthalb Jahren hat der Sonderausschuss für Künstliche Intelligenz des EU-Parlaments (AIDA) seine Arbeit abgeschlossen. Der DStV begrüßt, einen auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen Ansatz für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Europa zu fördern.
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DATI für mehr Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft

Mit der Gründung einer Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) will die Bundesregierung künftig regionale Innovationsökosysteme stärken – und technologische sowie soziale Innovationen deutschlandweit beschleunigen. Damit dies in der Breite gelingen kann, sollte lt. DIHK die Agentur einen themen- und akteursoffenen Ansatz verfolgen. Von großer Bedeutung sei zudem eine frühzeitige Beteiligung von regionalen Unternehmen als Ideengeber, Anwender und Gestalter vor Ort, und auch die IHK-Organisation könne wertvolle Unterstützung leisten.
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Gleich lautende Erlasse zu den Folgen der Rechtsprechung zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen sowie dem Vorliegen fiktiven Anlagevermögens

Das FinMin Baden-Württemberg teilt die Änderungen der gleich lautenden Erlasse zu Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 mit (Az. FM3 – G-422-2 / 114).
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Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 259 BewG – Baupreisindex zur Anpassung der Normalherstellungskosten aus der Anlage 42 zum BewG auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022

Das BMF gibt den Baupreisindex zur Anpassung der Normalherstellungskosten aus der Anlage 42 zum BewG auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 bekannt (Az. IV C 7 – S-3266 / 22 / 10001 :001).
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EuGH zur Wirksamkeit von auf elektronischem Wege geschlossenem Vertrag

Damit ein auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag wirksam zustande kommt, muss der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig verstehen, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert. So entschied der EuGH (Rs. C-249/21).
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EuGH zur Entschädigung bei Flugverspätung eines Nicht-EU-Luftfahrtunternehmens

Fluggäste eines verspäteten Fluges können von einem Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen eine Ausgleichsleistung verlangen, wenn dieses Unternehmen den gesamten Flug im Namen eines EU-Luftfahrtunternehmens durchgeführt hat. So entschied der EuGH (Rs. C-561/20).
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Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung

Das BMF hat sein Schreiben vom 07.06.2010 (BStBl I S. 582) „Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung“ überarbeitet (Az. IV C 8 – S-2285 / 19 / 10003 :001).
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Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG

Das BMF hat sein Schreiben vom 07.06.2010 (BStBl I S. 588) zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG überarbeitet (Az. IV C 8 – S-2285 / 19 / 10002 :001).
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Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen

Die obersten Finanzbehörden der Länder machen eine Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Abzugs einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen bekannt (Az. FM3 – S-0338-2 / 2).
Source: Datev – Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen

BFH: Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete Angehörige

Der BFH entschied, dass Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind (Az. VI R 40/19).
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