BFH: Zur Zurechnung eines aus einer Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG resultierenden Gewinns

Ein Gewinn i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG, den ein Realteiler erzielt, weil er seinen Betrieb, in den er die im Rahmen der Realteilung übernommenen wesentlichen Betriebsgrundlagen zum Buchwert übertragen hat, innerhalb der Sperrfrist veräußert, ist gemäß § 16 Abs. 3 Satz 8 EStG allein diesem Realteiler zuzurechnen. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 14/19).
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BFH: Nichtanrechenbarkeit ausländischer Quellensteuerbeträge bei vollständiger Verrechnung der zugrunde liegenden ausländischen Kapitalerträge mit inländischen Verlusten

Der BFH hat dazu Stellung genommen, ob § 32d Abs. 5 EStG im Streitjahr 2010 die Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit beschränkt, weil ausländische quellenbesteuerte Kapitaleinkünfte mit nicht ausgeglichenen Verlusten aus Kapitalvermögen verrechnet werden, wodurch es – trotz Minderung des inländischen Verlustvortrags – nicht zu einer Anrechnung der im Ausland gezahlten Quellensteuer kommt (Az. VIII R 22/18).
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BFH: Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein

Der BFH bestätigt, dass ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht voraussetzt, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen (hier: Flugbegleiterin) erforderlich ist. Werde der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt, genüge das für den Abzug (Az. VI R 46/17).
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BFH zu steuerfreien Leistungen der Verfahrenspfleger

Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob Umsätze aus der Tätigkeit als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG nach nationalem Recht oder nach dem Unionsrecht von der Umsatzsteuer befreit sind und ob es sich bei der Tätigkeit als Verfahrensbeistand nach §§ 158, 276, 317 FamFG um eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung handelt (Az. V R 34/19).
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BFH: Leistungsempfänger bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Erwerb von Eigentumswohnungen in Bruchteileigentum eine Vorbereitungshandlung für die in der Rechtsform einer personengleichen GbR nachfolgende Vermietung und daher der unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen ist, mit der Rechtsfolge, dass die GbR gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 UStG als Steuerschuldnerin heranzuziehen ist (Az. V R 44/20).
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BFH zur Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen

Der BFH hat entschieden, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind (Az. VI R 23/19).
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Bundesverfassungsgericht stärkt prozessuale Waffengleichheit

Vor dem Erlass einer einstweiligen Verfügung muss das Gericht der Gegenseite die Möglichkeit geben, auf den Antrag und weitere Schriftsätze zu erwidern und ihr an die Antragsteller-Seite gerichtete Hinweise zur Kenntnis bringen. Das gebiete die prozessuale Waffengleichheit, so das BVerfG (Az. 1 BvR 123/21). Darauf weist die BRAK hin.
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KfW-Digitalisierungsbericht: Schub durch Corona, aber kein Selbstläufer

Die Transformation hin zu einer klimaneutralen und auch digitalen Wirtschaft und Gesellschaft ist für Deutschland dringlicher denn je. KfW Research hat für den neuen KfW-Digitalisierungsbericht auf Basis des repräsentativen KfW-Mittelstandspanels analysiert, wo der deutsche Mittelstand als Rückgrat der Wirtschaft nach zwei Jahren Corona-Krise in Sachen Digitalisierung steht.
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Boom bei KI-Startups

KI-Startup-Gründungen haben sich in Deutschland außerordentlich dynamisch entwickelt: Zwischen 2014 bis 2018 gab es einen regelrechten Gründungsboom mit einem Anstieg der jährlichen Gründungszahlen von 250 auf über 450. KI-Startups zeichnen sich außerdem durch eine sehr hohe Überlebenswahrscheinlichkeit am Markt sowie durch stark wachsende Beschäftigungszahlen aus, wie eine umfassende Bestandsaufnahme der KI-Szene des ZEW zeigt.
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Staatliche Beihilfen: EU-Kommission beschließt Entlastung für die Unternehmen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind

Die EU-Kommission hat einen Befristeten Krisenrahmen angenommen. Dadurch können die Mitgliedstaaten den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum nutzen, um die Wirtschaft infolge der russischen Invasion in die Ukraine zu stützen.
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