Urteil in einer Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit sog. VW-Dieselaffäre
Das ArbG Braunschweig hat die Kündigung eines ehemaligen Volkswagen-Motorenchefs wegen des Dieselskandals durch den Konzern für unzulässig erklärt (Az. 6 Ca 244/18).
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