Inflationsrate im Januar 2022 bei +4,9 %

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat – lag lt. Statistischem Bundesamt im Januar 2022 bei +4,9 %. Im Dezember 2021 hatte sie bei +5,3 % gelegen. Die Inflationsrate hat sich im Januar etwas abgeschwächt, nachdem sie im Dezember den höchsten Wert seit fast 30 Jahren erreicht hatte.
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Zum Umfang der Offenbarungspflicht beim Immobilienverkauf

Die Klage auf Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages wegen behaupteter arglistiger Täuschung blieb vor dem LG Coburg ohne Erfolg. Die Verkäuferin hatte die Klägerin nicht darauf hingewiesen, dass sich im verkauften Wohnanwesen mehr als 20 Jahre zuvor ein Verbrechen ereignet hatte (Az. 11 O 92/20).
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Kommission erwartet starkes Wirtschaftswachstum im Laufe des Jahres

Die EU-Kommission hat ihre Winterprognose zum Wirtschaftswachstum in der EU vorgestellt. Demnach wird die EU-Wirtschaft nach einer deutlichen Expansion um 5,3 Prozent im Jahr 2021 im Jahr 2022 um 4,0 Prozent und im Jahr 2023 um 2,8 Prozent wachsen.
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DStV unterbreitet Reformvorschläge zur Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Bis Ende Juli 2022 muss sie stehen – die neue Regelung zur Vollverzinsung (§§ 233a, 238 AO) für die Verzinsungszeiträume ab 2019. Ein paar Monate bleiben noch – aber die Uhr tickt. Der DStV regt eine bürokratiearme Lösung an.
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Zur Anerkennung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG und bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im Zusammenhang mit der Auflösung einer Kapitalgesellschaft

Das FG Düsseldorf hatte über die Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Auflösung einer Kapitalgesellschaft zu urteilen (Az. 14 K 2330/19).
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EuGH zur gerichtliche Zuständigkeit für Scheidungsverfahren

Die Dauer des Aufenthalts, die erforderlich ist, um die Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats für die Entscheidung über einen Antrag auf Ehescheidung zu begründen, darf sich lt. EuGH nach der Staatsangehörigkeit des Antragstellers richten (Rs. C-522/20).
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Bundesgerichtshof verneint einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens

Der u. a. für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat des BGH hat in fünf gleichzeitig verhandelten „Dieselverfahren“ betreffend die Volkswagen AG, denen jeweils der Erwerb eines Gebrauchtwagens zugrunde lag, entschieden, dass nach Eintritt der Verjährung des gegen den Hersteller gerichteten Schadensersatzanspruchs des Erwerbers aus § 826 BGB kein Anspruch des Erwerbers gegen den Hersteller gemäß § 852 Satz 1 BGB besteht (Az. VII ZR 365/21 u. a.).
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Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

Vor dem Hintergrund der in den letzten beiden Jahren gesammelten grundsätzlich positiven Erfahrungen und der fortschreitenden Digitalisierung auch des Aktienrechts soll die virtuelle Hauptversammlung eine dauerhafte, weiterentwickelte Regelung im Aktiengesetz (AktG) erhalten, die insbesondere das Niveau der Rechtsausübung durch die Aktionäre dem der Präsenzversammlung vergleichbar gestalten und gleichzeitig eine durch das virtuelle Format erforderliche Entzerrung der Versammlung erreichen will. Das BMJ hat dazu einen Referentenentwurf veröffentlicht.
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Deutung einer Aussage ist Meinungsäußerung

Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes einer Äußerung. Die Deutung der Aussage einer die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen hinterfragenden Person stellt hier eine Meinungsäußerung dar. Als Bestandteil des geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage ist diese Meinungsäußerung nicht rechtwidrig. So das OLG Frankfurt (Az. 16 U 87/21).
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EuGH stärkt Rechte von Arbeitnehmern mit Behinderung

Ein Arbeitnehmer mit Behinderung – und zwar auch derjenige, der nach seiner Einstellung eine Probezeit absolviert -, der für ungeeignet erklärt wird, die wesentlichen Funktionen seiner bisherigen Stelle zu erfüllen, kann lt. EuGH einen Anspruch auf Verwendung an einem anderen Arbeitsplatz haben, für den er die notwendige Kompetenz, Fähigkeit und Verfügbarkeit aufweist. Eine solche Maßnahme darf den Arbeitgeber jedoch nicht unverhältnismäßig belasten (Rs. C-485/20).
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