Bestimmung des angemessenen Ausgleichs für Minderheitsaktionäre anhand des Börsenkurses der beherrschenden Gesellschaft möglich
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der den Minderheitsaktionären gemäß § 304 Abs. 1 AktG zu gewährende angemessene Ausgleich anhand des Börsenkurses der beherrschten Gesellschaft bestimmt werden kann, hat jedoch die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen (Az. 21 W 139/19).
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