BFH: Grenzen der nachgelagerten Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Altersvorsorgesystemen („401(k) pension plan“)

Der BFH hatte zu klären, ob die Auszahlung aus einem US-amerikanischen Altersversorgungsplan (401 (k) Pension Plan) lediglich mit dem Unterschiedsbetrag zwischen der Leistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge der inländischen Besteuerung unterliegt oder ob sie vollumfänglich als sonstige Einkünfte zu versteuern ist, wenn der ins Ausland entsandte Arbeitnehmer – nach ausländischem Recht steuerfreie – Beiträge in den dort aufgelegten Altersversorgungsplan zahlte (Az. X R 29/18).
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BFH zur Entlastung von der Energiesteuer bei Zahlungsausfall

Der BFH hat sich mit Fragen der Rückerstattung von Energiesteuer für im Rahmen eines Tankkartenvertrags gelieferten Treibstoff wegen Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers befasst (Az. VII R 11/19).
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BFH: Änderung der (Teil-)Einspruchsentscheidung durch Antrag nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO

Ein nach Ergehen der (Teil-)Einspruchsentscheidung und innerhalb der Klagefrist gestellter Antrag auf schlichte Änderung ist auch dann zulässig, wenn mit ihm lediglich die erneute Überprüfung einer Rechtsfrage begehrt wird, über die in der Einspruchsentscheidung bereits entschieden worden ist. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 30/17).
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BFH zum Vorsteuerabzug und zur unentgeltlichen Zuwendung

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Unternehmer, der aufgrund eines Vertrages mit dem Träger der Straßenbaulast wegen eines besonderen durch seinen Betrieb begründeten Verkehrsbedürfnisses eine bestehende öffentliche Straße über den einem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand hinaus für seine betrieblichen Anforderungen aufwändiger ausbaut, eine unentgeltliche Zuwendung i. S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG an den Träger der Straßenbaulast tätigt und deshalb nicht zum Vorsteuerabzug aus den betrieblich veranlassten Aufwendungen für den Straßenbau berechtigt ist (Az. XI R 26/20).
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BFH zur schädlichen Verwendung von Altersvorsorgevermögen aufgrund eines Fehlers des Anbieters

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine schädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens (§ 93 Abs. 1 Satz 1 EStG) auch dann vorliegt, wenn es zu einem an sich unschädlichen Zweck auf ein anderes Konto der Zulageberechtigten umgebucht wurde, weil dieser Abfluss von ihrem Altersvorsorgekonto erfolgte, bevor die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen die Entscheidung getroffen hat, ob sie den Betrag wohnungswirtschaftlich verwenden darf (Az. X R 21/19).
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BFH zur Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen (II)

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die im Rahmen eines Schneeballsystems ausgewiesene Kapitalertragsteuer Abgeltungswirkung gem. § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG hat (Az. VIII R 42/18).
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BFH zur Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen (I)

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei einem betrügerischen Schneeballsystem die Abgeltungswirkung des § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG auch dann eintritt, wenn zwar gegenüber dem getäuschten Anleger eine ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung fingiert wird, tatsächlich aber keine Kapitalertragsteuer angemeldet und an das Finanzamt abgeführt worden ist (Az. VIII R 3/20).
Source: Datev – BFH zur Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen (I)

BFH zur ersten Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, welche Anforderungen an eine erste Tätigkeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EStG zu stellen sind (Az. VI R 35/18).
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BFH: Keine Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen bei vom Betrüger einbehaltener Kapitalertragsteuer

Der BFH entschied, dass die Abgeltungswirkung des § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG auch dann eintritt, wenn die Kapitalertragsteuer vom Schuldner der Kapitaleinkünfte zwar einbehalten, nicht aber beim Finanzamt angemeldet und an dieses abgeführt wurde. Dies hat zur Folge, dass Kapitaleinkünfte aus einem betrügerischen Schneeballsystem in diesem Fall grundsätzlich nicht mehr der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde zu legen sind (Az. VIII R 17/17).
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BFH: Bekanntgabe der Prüfungsanordnung – vermögensverwaltende Personengesellschaft – Hemmung der Feststellungsfrist

Der BFH hat zum Vorliegen einer verjährungshemmenden Prüfungsanordnung Stellung genommen (Az. IX R 16/19).
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