Weitergabe von Kontodaten an Ehemann führt nicht automatisch zu einem Schadensersatzanspruch der Bank
Das LG Nürnberg-Fürth hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Weitergabe von personalisierten Sicherheitsmerkmalen (wie z. B. PIN) an den Ehemann einem Ausgleichsanspruch gegen die Bank entgegensteht, wenn es auf dem Konto zu einem Phishing-Vorgang gekommen ist (Az. 6 O 5935/19).
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