BFH: Einstweiliger Rechtsschutz bei Versagung der formellen Satzungsmäßigkeit
Beantragt eine steuerbegünstigte Körperschaft die Feststellung der Satzungsmäßigkeit, um Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu können, ist einstweiliger Rechtsschutz nicht durch AdV, sondern durch einstweilige Anordnung zu gewähren. Dies entschied der BFH (Az. V B 25/20).
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