Drogen- und Medikamentenmissbrauch hat vorläufigen Verlust der Approbation zur Folge
Das Ruhen der Approbation darf gegenüber einem Arzt angeordnet werden, der fortlaufend die Psyche beeinflussende Drogen und Medikamente konsumiert. Dies entschied das VG Mainz (Az. 4 L 789/20).
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