Gesteigerte Sorgfaltspflichten von Autofahrern gegenüber Kindern
Kommt es im unmittelbaren Bereich eines Zebrastreifens zu einer Kollision zwischen einem Auto und einem fahrradfahrenden Kind, so haftet die Autofahrerin oder der Autofahrer auch dann zu 100 %, wenn das Kind schon vor Erreichen des Zebrastreifens in einem Bogen vom Gehweg auf die Straße fährt, um diese zu überqueren. So entschied das AG Bad Iburg (Az. 4 C 648/19).
Source: Datev – Gesteigerte Sorgfaltspflichten von Autofahrern gegenüber Kindern