Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden
Das BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2020 tritt an die Stelle des BMF-Schreibens IV A 3 – S-0336 / 07 / 10010 – 2 – vom 15. Februar 2017 (Az. IV A 3 – S-0336 / 19 / 10006 :001).
Source: Datev – Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden